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Konzession gemäß AIFMG

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Die Speedinvest GmbH wurde als Alternativer Investmentfonds Manager gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 und 2 AIFMG konzessioniert und ist zur Verwaltung von Alternativen Investmentfonds mit nachstehender Strategie gemäß Punkt 9 und 10 lit. b des Anhangs IV der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 berechtigt: Private Equity-Fonds – Private-Equity-Strategien – Wagniskapital.

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