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Personenversicherung

Das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) unterscheidet zwischen der Personen- und der Schadenversicherung. Bei der Personenversicherung liegt die versicherte Gefahr unmittelbar in der körperlichen Sphäre einer natürlichen Person. Zu ihr zählen insbesondere die Kranken-, Lebens-, Renten- und Unfallversicherung.