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Partial Use

Ein Partial Use ermöglicht einen Weiterverbleib bestimmter Risikopositionsklassen, Risikopositionsarten oder Unternehmensteile im Kreditrisiko Standardansatz, während die restlichen Risikopositionen nach den Regeln des IRB Ansatzes (sh. IRB-Ansatz zur Berechnung des Kreditrisikos) unterlegt werden. Man unterscheidet hierbei zwischen einem temporären Partial Use und einem permanenten Partial Use(geregelt in Artikel 150 CRR), wobei ersterer nur für eine Übergangsperiode zur Anwendung kommen kann. Ein Partial Usebedarf einer Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Analog dazu ist auch ein Partial Usezwischen den verschiedenen Ansätzen der Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für das Operationelle Risiko möglich.