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Netting-Rahmenvereinbarung (~ bilaterale)

Bilaterale Schuldumwandlungsverträge und sonstige bilaterale Aufrechnungsvereinbarungen. Eine vertragliche Nettingvereinbarung liegt vor, wenn gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten automatisch so zusammengefasst werden, dass sich bei jeder Schuldumwandlung ein einziger Nettobetrag ergibt und ein einziger rechtsverbindlicher neuer Vertrag geschaffen wird, der die früheren Verträge erlöschen lässt.