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Meldepflicht nach WAG

Das Wertpapieraufsichtsgesetz verpflichtet u.a. alle österreichische Kreditinstitute, inländische Zweigstellen von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen aus Ländern des EWR dazu, täglich ihre Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten (Aktien, Schuldverschreibungen, etc. ) informationsunterstützt an die FMA zu melden. Diese Meldungen müssen alle individuellen Merkmale der Einzeltransaktion, wie unter anderem Menge, Preis, Uhrzeit des Abschlusses und Kennzeichnung als Eigen- oder Kundengeschäft enthalten. Der Zweck der Meldepflicht liegt darin, die FMA laufend mit Informationen über den Markt zu versorgen, sodass diese ihren Aufsichtspflichten nachkommen kann und im Anlassfall eine Ausgangsbasis für weitere Nachforschungen hat (z.B. bei Verdacht von Insidertransaktionen).