Sie befinden sich hier: 

KFZ Haftpflichtversicherung

Das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 schreibt vor, dass jedes zum Verkehr zugelassene Fahrzeug haftpflichtversichert sein muss. Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch die Verwendung des versicherten Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet worden, Sachen beschädigt oder zerstört worden oder abhandengekommen sind oder ein Vermögensschaden verursacht worden ist, der weder Personen- noch Sachschaden ist (bloßer Vermögensschaden).