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Insider-Informationen

Eine Insiderinformation ist eine öffentlich nicht bekannte, genaue Information, die direkt oder indirekt mit einem oder mehreren Emittenten oder einem oder mehreren Finanzinstrumenten direkt oder indirekt in Zusammenhang steht und geeignet ist, bei ihrer Veröffentlichung den Kurs eines Wertpapiers erheblich zu beeinflussen. Sie muss so beschaffen sein, dass ein verständiger Anleger sie wahrscheinlich als Teil der Grundlage seiner Anlageentscheidungen nutzen würde.

Der Missbrauch einer Insider-Information ist sowohl ein verwaltungsstrafrechtliches als auch ein strafrechtlich relevantes Delikt. Der Missbrauch von Insider-Informationen ist gesetzlich gem. § 154 Absatz 1 Ziffer 1 und 2 BörseG 2018 beziehungsweise § 163 BörseG 2018 verboten.

Siehe hierzu auch Insider und Missbrauch einer Insider-Information