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Gesonderter Aufsichtsbericht

Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) haben jährlich Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) zu bestellen. Bei WPDLU mit „großer Konzession“ hat die Prüfung zudem die sachliche Richtigkeit der Bewertung des Jahresabschlusses einschließlich der Vornahme gebotener Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstelllungen zu umfassen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist in einen gesonderten Aufsichtsbericht aufzunehmen, welcher längstens innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres der FMA vorzulegen ist.