Sie befinden sich hier: 

FMA-Bericht zum 4. Quartal 2012 der österreichischen Prospektaufsicht

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Die Anzahl der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA gebilligten Prospekte belief sich im 4. Quartal 2012 auf zwölf. Insgesamt wurde den Emittenten ermöglicht, durch diese Prospektbilligungen ein maximales Volumen von rund € 1,5 Mrd. zu begeben. Zudem wurden von der FMA 21 Nachträge gebilligt. Zwei Billigungsverfahren wurden eingestellt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 28 Prospekte und 21 Nachträge gebilligt sowie zwei Billigungsverfahren eingestellt. Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht der österreichischen Prospektaufsicht hervor.

Zwischen Oktober und Dezember 2012 wurden Prospekte von acht Emittenten gebilligt. Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien zeigt sich dabei eine gleichmäßige Verteilung auf die Kategorien IPO’s, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte (Q4 2011: 2), Wohnbaubanken (Q4 2011: 5), Basisprospekte (Q4 2011: 2) und Anleihen (Q4 2011: 0).

Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 4. Quartal 2012 wurden der FMA von Schwesterbehörden 39 Prospekte (Q4 2011: 61) und 476 Nachträge (Q4 2011: 983) notifiziert. Die FMA notifizierte drei Prospekte (Q4 2011: 3) und 13 Nachträge (Q4 2011: 14).

Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 4. Quartal 2013 drei Verwaltungsstrafen und brachte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

Nächster News-Eintrag: »