Die AXA Insurance UK plc beabsichtigt, ihren gesamten Nicht-Lebensversicherungsbestand auf die RiverStone Insurance UK Limited zu übertragen.
Nach den Angaben der britischen Aufsichtsbehörde sind davon auch Verträge mit Versicherungsnehmern in Österreich betroffen.
Auf ein allfälliges Kündigungsrecht gemäß § 31 Abs 2 VAG 2016 wird hingewiesen.