Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstoß gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) durch Unterlassen der Feststellung und Überprüfung sämtlicher Eigentümer eines in der höchsten Risikoklasse geführten Kunden gegen die Wiener Privatbank SE als juristische Person mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von Euro 154.000,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Aktualisierung vom 24.05.2023
Der Verwaltungsgerichtshof hat das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, mit welchem das Straferkenntnis der FMA bestätigt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Aktualisierung vom 20.12.2023
Das Bundesverwaltungsgericht hat im 2. Rechtsgang das Straferkenntnis der FMA vom 06.07.2020 vollinhaltlich bestätigt. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Erkenntnis ist rechtskräftig.