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Secondhand-Polizze

Als Secondhand-Polizzen werden Lebensversicherungsverträge bezeichnet, bei denen die Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen das Versicherungsunternehmen vor Ablauf der Vertragslaufzeit an einen Investor verkauft werden. Für diese Möglichkeit der Veräußerung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag hat sich auch der Begriff „gebrauchte Lebensversicherung“ eingebürgert.
Der Versicherungsnehmer bezweckt damit, seine Ansprüche aus dem Vertrag zu einem Preis zu verkaufen, der höher ist als der von der Versicherung ermittelte Rückkaufswert. Dem Käufer geht es hingegen um eine Geldanlage. Er erwirbt die Ansprüche durch Zahlung eines Kaufpreises, der zwar über dem Rückkaufswert, in der Regel aber unter dem ökonomischen Wert der Polizze liegt. In der Folge zahlt der Anleger die Prämien bis Vertragende weiter. Nach Ablauf der Laufzeit bzw. im Todesfall erhält er die Versicherungssumme einschließlich etwaiger Gewinnanteile. Für den Investor stellt die gebrauchte Polizze daher keine Versicherungsform, sondern eine Kapitalanlage dar. Auch nach der Transaktion bleibt das Leben des ursprünglich Versicherten versichert.