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Regierungskommissär

Bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstituts, einer Pensionskasse, Wertpapierfirma bzw. Wertpapierdienstleistungsunternehmen kann die FMA eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen. Der Regierungskommissär hat die Informationsrechte, die auch der FMA zustehen, und unterliegt ihren Weisungen.