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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Raiffeisen Bank International AG wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in Korrespondenzbankbeziehungen

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Raiffeisen Bank International AG als juristische Person wegen Verstößen gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG) im Zusammenhang mit zwei Korrespondenzbankbeziehungen, die jeweils die Ausführung von Zahlungen mit einem Respondenzinstitut mit Sitz in einem Drittland umfassen, eine Geldstrafe von 2.070.000 Euro verhängt hat, weil sich die Raiffeisen Bank International AG nicht von der Angemessenheit der Kontrollen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung überzeugt hat, die die zwei Respondenzinstitute mit Sitz in Drittländern vorgenommen haben. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

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