UNIQA Stetig, UNIQA Wachstum
Bei den beiden von der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft verwalteten Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) wird das Anteilscheingeschäft vom 02.03.2022 bis auf Weiteres iSd § 56 InvFG 2011 aufgrund der aktuellen politischen Lage und den dadurch verbundenen Unsicherheiten betreffend die Fungibilität der Moskauer Börse ausgesetzt.