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Konzessionsänderung

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BAV Pensionskassen AG

Die Konzession der BAV Pensionskassen AG als überbetriebliche Pensionskasse ist gemäß § 11 Abs. 1 Z 4 PKG erloschen. Sie wurde als übertragende Gesellschaft mit der Valida Pension AG als übernehmender Gesellschaft verschmolzen.

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