BAV Pensionskassen AG
Die Konzession der BAV Pensionskassen AG als überbetriebliche Pensionskasse ist gemäß § 11 Abs. 1 Z 4 PKG erloschen. Sie wurde als übertragende Gesellschaft mit der Valida Pension AG als übernehmender Gesellschaft verschmolzen.
BAV Pensionskassen AG
Die Konzession der BAV Pensionskassen AG als überbetriebliche Pensionskasse ist gemäß § 11 Abs. 1 Z 4 PKG erloschen. Sie wurde als übertragende Gesellschaft mit der Valida Pension AG als übernehmender Gesellschaft verschmolzen.