MFC Mikulik Finance Consulting GmbH
Der MFC Mikulik Finance Consulting GmbH wurde die Konzession als Wertpapierfirma gemäß § 3 WAG 2007 erteilt. Sie ist mit Beitritt zur Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen GmbH (AeW) zur gewerblichen Erbringung der Anlageberatung sowie der Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 6 lit. a bis d WAG 2007 berechtigt.
Gleichzeitig erlischt die bestehende erteilte Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU).