Walser Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Wirkung vom 03.09.2018. Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.