Die Atlantic Mutual International Limited hat ihren gesamten Nicht-Lebensversicherungsbestand auf die Bothnia International Insurance Limited übertragen.
Nach den Angaben der britischen Aufsichtsbehörde gehören dazu auch Verträge mit Versicherungsnehmern oder Versicherten in Österreich.
Auf ein allfälliges Kündigungsrecht der Versicherungsnehmer gemäß § 31 VAG wird hingewiesen.