Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) nutzt Social Media, um über ihre Aufgaben, ihre Tätigkeit und aktuelle Entwicklungen im Finanzmarkt zu informieren. Ziel ist es, komplexe Zusammenhänge verständlich darzustellen, Risiken sichtbar zu machen und zur Orientierung im Finanzbereich beizutragen.
Social-Media-Kanäle der FMA
Die FMA ist derzeit auf folgenden Plattformen vertreten:
- LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/f-m-a-/
- Instagram: https://www.instagram.com/redenwiruebergeld/
- YouTube: https://www.youtube.com/@FMA_AT
Auf der Plattform X ist die FMA mit einem eigenen Account vertreten (https://x.com/FMA_AT). Eine laufende inhaltliche Bespielung dieses Kanals erfolgt derzeit nicht.
Auch auf Bluesky besteht ein Account (https://bsky.app/profile/fma.gv.at). Dieser wird aktuell nicht für Veröffentlichungen genutzt.
Inhalte und Zielsetzung
Die FMA verwendet Social Media als ergänzenden Informationskanal im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Information über die laufenden Aktivitäten der FMA. Dazu zählen insbesondere Veröffentlichungen, aktuelle Entwicklungen in der Aufsicht sowie Einordnungen zu Themen des Finanzmarkts.
Darüber hinaus werden Finanzthemen verständlich aufbereitet, um ein breiteres Publikum zu erreichen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Bewusstmachung von Risiken für Anlegerinnen und Anleger. Dazu gehört auch die Verbreitung von Warnmeldungen zu Anbietern, die nicht berechtigt sind, Finanzdienstleistungen in Österreich zu erbringen.
Zudem greift die FMA wiederkehrende Fragestellungen aus der Praxis auf, wie sie in Anfragen an die Behörde herangetragen werden. Formate wie „Reden wir über Geld“ sowie Video- und Kurzformate dienen dazu, zentrale Begriffe und Zusammenhänge nachvollziehbar zu erklären und Risiken im Finanzbereich einzuordnen.
Die Inhalte richten sich sowohl an interessierte Bürgerinnen und Bürger als auch an Marktteilnehmer und dienen ausschließlich der allgemeinen Information.
Nutzung von Social Media durch die FMA
Die Nutzung von Social Media erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und unter Beachtung der geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die Amtsverschwiegenheit.
Die FMA gibt auf Social Media keine Rechtsberatung und äußert sich nicht zu Einzelfällen oder laufenden Verfahren. Auch individuelle Rechtsakte werden nicht kommentiert.
Schriftliche Anbringen an die FMA können nicht über Social Media eingebracht werden. Social Media ist kein Kanal für die Abwicklung von Verfahren mit der FMA.
Nachrichten über Social Media, insbesondere Direct Messages, gelten nicht als offizielle Kontaktaufnahme. In der Regel erfolgt keine Beantwortung solcher Nachrichten.
Medienanfragen sind weiterhin über die vorgesehenen Wege per E Mail oder Telefon an den Mediensprecher zu richten. Eine Beantwortung über Social Media erfolgt nur in Ausnahmefällen.
Der Umstand, dass die FMA anderen Accounts folgt, stellt keine inhaltliche Bewertung dar.